BEWERTUNGEN

& GUTACHTEN

UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert, den Beleihungswert und den Mietwert von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Bewertung von:

  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Mehrfamiliengrundstücken
  • Industrie- und Gewerbeobjekten
  • Büroimmobilien
  • Gemischt genutzten Immobilien und Grundstücken
  • Rechten und Belastungen, die in Verbindung mit Grundstücken und Immobilien bestehen, zum Beispiel Erbbaurechten, Nießbrauch, Wohnungsrechten, Leitungs- und Fahrrechten

UNSER FOKUS

Unser Fokus liegt auf der Verkehrswertermittlung von:

  • Nachlassobjekten und Objekten im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
  • Objekten im Rahmen von Betreuungsangelegenheiten
  • Immobilienbewertung im Zusammenhang von Insolvenzverfahren
  • Grundstücken und Immobilien bei steuerlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Wohn- und Geschäftsimmobilien
  • Belastungen und Rechten an Grundstücken

§ RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Im Wesentlichen wenden wir die folgenden normierten Verfahren an:

  • Ertragswertverfahren gemäß Ertragswertrichtlinie – EW-RL
  • Vergleichswertverfahren gemäß Vergleichswertrichtlinie – VW-RL
  • Sachwertverfahren gemäß Sachwertrichtlinie – SW-RL

Diese Verfahren basieren auf den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und sind Grundlage für die Verkehrswertermittlung nach dem deutschen Baugesetzbuch (§ 194 BauGB).

  • Beleihungswertverfahren gemäß Beleihungswertermittlungsverordnung – BelWertV

Es basiert auf den Vorgaben des Pfandbriefgesetzes (§ 16 PfandBG).

Verkehrswertermittlung gemäß § 194 BauGB

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und für Mieten und Pachten unterstützen wir Sie bei komplexen und vielfältigen Fragestellungen rund um die Immobilie. Für die Verkehrswertermittlung stützen wir uns auf alle normierten Ermittlungsverfahren der ImmoWertV (siehe Abschnitt „§ RECHTLICHE GRUNDLAGEN“).

Wir erstatten in unserer Arbeit für:

  • Investoren,
  • Anwaltskanzleien,
  • Insolvenzverwalter
  • Vermögensverwalter,
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
  • Nachlassverwalter,
  • Gerichte und
  • Privatpersonen

seit vielen Jahren Verkehrswertgutachten.

Zu unseren Leistungen zählt außerdem Folgendes:

  • Ein Wertgutachten mit dem Verkehrswert nach §194 BauGB, für Ihr Bewertungsobjekt
  • Die Ermittlung des Bodenwertes, des Sach-, Ertrags- oder des Vergleichswertes
  • Ebenso werden alle relevanten wertbeeinflussende Merkmale Ihres Bewertungsobjektes in die Gutachtenerstellung miteinbezogen
  • Die Beschaffung und Dokumentation der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bewertungsobjektes auf Grundlage des Grundbuches, des bestimmenden Baurechts, von möglichen Baulasten und weiteren Faktoren
Beleihungswertermittlungen gemäß § 16 PfandBG

In der Kreditwirtschaft hat der Beleihungswert eine große Bedeutung und der ermittelte Marktwert/Beleihungswert stellt die Grundlage der Kreditsicherheit für den Kreditgeber dar. Bei der Wertermittlung von Beleihungsobjekten wird auf die langfristigen und nachhaltigen

Eigenschaften abgestellt, außerdem werden spekulative Aspekte ausgeschlossen. In unserer Arbeit für Banken erstatten wir seit vielen Jahren Beleihungswertgutachten und bieten diese Leistungen:

  • Ein Beleihungswertgutachten mit dem Marktwert nach §16 PfandBG
  • Die Ermittlung des Bodenwertes, des Sach-, Ertrags- oder des Vergleichswertes
  • Ebenso werden alle relevanten wertbeeinflussenden Merkmale des Bewertungsobjektes in die Gutachtenerstellung miteinbezogen
  • Die Beschaffung und Dokumentation der rechtlichen Rahmenbedingungen des Bewertungsobjektes auf Grundlage des Grundbuches, des bestimmenden Baurechts, von möglichen Baulasten und weiteren Faktoren
  • Eine Bewertung/Einschätzung der Vermiet- und Verwertbarkeit im Hinblick auf alternative wirtschaftliche Nutzungen
Wertermittlung in fiskalischen Fragestellungen

Wir stehen Ihnen, Ihrem Steuerberater oder Vermögensverwalter als unabhängige und vom Finanzamt anerkannte Sachverständige zur Seite.

In Fragen zur Wertermittlung von:

  • Objektentnahmen aus dem Anlage-/bzw. Betriebsvermögen
  • Objekten nach Umfirmierungen
  • Grundstücken als Teil des Anlagevermögens
  • Versicherungswerten
Wertermittlung im Rahmen von Schenkungen, Erbschafts-, und Nachlassangelegenheiten

Wir stehen Ihrem Steuerberater oder Vermögens- und Nachlassverwalter als unabhängige und vom Finanzamt anerkannte Sachverständige zur Seite.

In Fragen der Immobilien- und Grundstückswertermittlung:

  • Bei Veräußerungen
  • In Unterhaltsangelegenheiten
  • Bei Aufteilung von Vermögenswerten auf Erbengemeinschaften
  • Bei vorzeitiger Schenkung
Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken

Belastungen und Rechte, die auf Grundstücken und Immobilien lasten, können erhebliche Einflüsse auf den Wert und die Nutzbarkeit eines Bewertungsobjektes haben. Sie zu betrachten und anschließend im Verkehrswert abzubilden, ist eine komplexe Anforderung, die wir als zertifizierte Sachverständige sicher und mit langer Erfahrung umsetzten (zum Beispiel Leitungsrecht, Erbbaurecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch).

Schiedsgutachten

Sie haben Bedenken, ob ein erstelltes Wertgutachten wirklich korrekt ist. Sie fragen sich, ob alle Begebenheiten tatsächlich beachtet wurden.

Die Prüfung findet nach den folgenden Gesichtspunkten statt:
1. Übereinstimmung ermittelter Verkehrswert mit dem Marktwert
2. Richtigkeit der Verfahren, Berechnungen und Daten
3. Schlüssigkeit der Ergebnisse
4. Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Sachverhalte